Wer auf dem Millionärshügel von Neuss "An der Erftmündung" bauen will, hat alle Chancen Sondergenehmigungen aus der Bauverwaltung zu bekommen. Die Fotos zeigen, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss anscheinend nicht von allen beachtet werden muss. Wofür die Allgemeinheit Strafen und Wiedergutmachungen zahlen muss, gilt nicht für die Stadtverwaltung und den Bauherrn? Die gezeigte Garage schädigt einwandfrei durch die Überbauung der Wurzeln die 2 stadteigenen Bäume.
Wir hoffen, dass sich dieses Beispiel nicht wiederholt.
_______________________________________________________________________