Jedes Jahr im Frühjahr zu Beginn der Brutsaison steigt die Zahl der tot aufgefundenen Greifvögel und Eulen an. Die artspezifischen Winterverluste können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Ursache sein. Bei den toten Greifvögel im Frühjahr handelt es sich um Tiere, die den Winter überstanden haben und im Begriff waren, ein Gelege großzuziehen. Auffallend oft werden sogar an einer Stelle mehrere tote Tiere gleichzeitig gefunden. Diese Tiere sind mit großer Wahrscheinlichkeit Opfer von Vergiftungen geworden, wie Norbert Wolf und Benedikt Nyssen in ihrem Vortrag „Greifvogelverfolgung“ erläuterten. Sie hatten am 5.2.2014 zum Vortrag ins Schneckenhaus geladen. Im anschließenden Gesprächskreis mit den Vertretungen des BUND im Rheingebiet wurde ein gemeinsames Vorgehen im Kreisgebiet gegen diese strafbare Tötung der Vögel geplant.
Die großen Vögel, Greifvögel wie Eulen, genießen in der Bevölkerung fast ausschließlich Bewunderung, der majestätische Segelflug z.B. eines Mäusebussardes weckt eigentlich eher Sehnsüchte als Mordgedanken. Leider gibt es aber Menschen, die die Greifvögel als Feinde oder Konkurrenten betrachten und vor einer Straftat mit Gift, Fallen oder Schusswaffen nicht zurückschrecken. Mäusebussarde sind die häufigsten Opfer der Verfolgung im Rhein-Kreis-Neuss. Dabei gehört weder Niederwild, noch Tauben oder Geflügel zum Beutespektrum der Mäusebussarde. Wie auch die besonders schützenswerten Rotmilane sind viele der Greifvögel aber auch Aasfresser und werden so häufig Opfer der ausgelegten Giftköder. Deutschland steht als Heimat des Rotmilans in einer besonderen Verantwortung, denn die Hälfte des Weltbestandes dieser gefährdeten Vogelart lebt alleine in Deutschland.
Greifvögel und Eulen werden durch Verfolgung besonders verheerend getroffen, weil die Jagd auf diese Vögel erst seit 1977 vollständig verboten wurde und sich der Bestand noch nicht vollkommen erholt hat. Außerdem erreichen sie erst relativ spät die Brutreife und ziehen nur wenige Nachkommen groß.
Greifvogelverfolgung ist eine Straftat. Alle Greifvögel und Eulen gehören zu den streng geschützten Arten. Die Greifvögel unterliegen zusätzlich einer ganzjährigen Schonzeit. Wer illegal Greifvögel verfolgt, muss deswegen damit rechnen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft zu werden, als Jäger den Jagdschein und als Landwirt EU-Prämien entzogen zu bekommen.
Im Vortrag war auf der NRW-Fundort-Karte eine besondere Häufung von Fällen der illegalen Greifvogel-Verfolgung im landwirtschaftlich geprägten Tiefland festzustellen. Auch im Rhein-Kreis-Neuss, in Langwaden, Kaarst, Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich, wurden getötete Greifvögel gemeldet. Zwischen 2005 und 2011 sind in NRW 320 Fälle bekannt geworden. Dabei ist die Dunkelziffer aber sehr hoch, denn die Kadaver werden nur durch Zufall gefunden.
Hauptansatzpunkt für einen erfolgreichen Schutz der Tiere sieht der BUND des Rhein-Kreises Neuss in der Aufklärung und der Mithilfe der Bevölkerung. Der BUND ruft deswegen dazu auf, besonders im Frühjahr auf mögliche Hinweise zu achten. Spaziergänger, die tote Vögel finden, oder Greifvögel oder Eulen sehen, die unnatürlich lethargisch oder verkrampft am Boden sitzen, sollten dies umgehend bei der Polizei melden, ebenso Funde von Giftködern, meist in Form von präparierten Fleischabfälle. Auf keinen Fall sollte die bloße Haut in Kontakt mit dem vermeintlichen Köder kommen, weil es sich dabei fast immer einem extrem wirksames Nervengift handelt. Durch diese Giftköder sind auch alle anderen Tiere gefährdet, aasfressenden Wildtiere ebenso wie Hunde und Katzen.
vergiftete Bussarde in Kelzenberg 2013
Komitee gegen Vogelmord
Schneckenhaus Grevenbroich